2. Sicherungsentzug des Führerausweises
(Art. 14, 16, 17 SVG in der Fassung bis Ende 2004 sowie Art. 14, 16, 16b, 16c, 16d, 17 SVG in der Fassung seit Anfang 2005)
2.1. Probezeit
2.2. Sicherungsentzug aus medizinischen Gründen
2.3. Sicherungsentzug wegen Trunksucht
2.4. Sicherungsentzug wegen Drogensucht
2.5. Sicherungsentzug wegen charakterlicher Mängel
2.6. Gutachten zur Abklärung der Fahreignung
2.6.1. wegen Trunksucht 2.6.2. wegen Drogensucht 2.6.3. wegen kombinierten Konsums von Alkohol und Betäubungs- / Arzneimitteln 2.6.4. wegen charakterlicher Mängel
2.6.1. wegen Trunksucht
2.6.2. wegen Drogensucht
2.6.3. wegen kombinierten Konsums von Alkohol und Betäubungs- / Arzneimitteln
2.6.4. wegen charakterlicher Mängel
2.7. Vorsorglicher Führerausweisentzug
2.8. Sicherungsentzug nach Kontrollfahrt
2.9. Wiedererteilung des Führerausweises