Die bfu berät Gemeinde-, Kantons- und Bundesbehörden, beauftragt Architekturbüros sowie andere Organisationen bei Fragen rund um die Sicherheit in der Verkehrstechnik. Es kann sich dabei um eine Unfallanalyse, eine Projektbeurteilung oder um eine verkehrstechnische mündliche oder schriftliche Beratung handeln. Die bfu nimmt keine Stellung zu hängigen rechtlichen Verfahren, es sei denn als Expertin der entsprechenden Justiz- oder Verwaltungsbehörden. Kontaktieren Sie uns: verkehrstechnik@bfu.ch.
Fragen von Privatpersonen werden von der bfu nicht direkt beantwortet. Das Vorgehen ist unter Beratungen für Privatpersonen beschrieben.
Sie finden weitere Informationen in den bfu-Publikationen (Bestellen) oder können ihr Anliegen an die zuständige Behörde oder den
Vorgehen für Behörden
- Die Behörde schickt der bfu die notwendigen Unterlagen:
- allgemeine Angaben zur Anfrage: Kanton, Gemeinde und Ort der Situation sowie Koordinaten der Kontaktperson
- Genauer Beschrieb des Verkehrssicherheitsproblems und seine Zusammenhänge
- Ortsplan mit lokalisierter Problemstelle
- Situationsplan, in der Regel im Massstab 1:500
- Fotodokumentation der Situation mit Angabe der Aufnahmestellen auf dem Plan
- Fotos
- vorhandene Korrespondenzen über das Sicherheitsproblem
- falls vorhanden Unfallstatistik und Geschwindigkeitsmessungen
- Der zuständige Verkehrsingenieur entscheidet anhand der Unterlagen über die Beratungsart:
- Falls es sich um eine kostenpflichtige Beratung handelt, schickt die bfu eine Offerte
- Durchführung der Beratung
Anmerkung: Die bfu verfügt über keine Weisungsbefugnis und die Beratungen haben lediglich empfehlenden Charakter. Die Entscheidung, welche Massnahmen letztendlich ausgeführt werden, liegt bei der zuständigen Behörde.