Bei Swimmingpools, Schwimmteichen und Planschbecken in privaten Gärten darf der Schutz der Kleinkinder nicht vergessen werden. Die bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung ruft einige Ratschläge in Erinnerung, die – zusammen mit der Aufsichtspflicht der Eltern – helfen, Unfälle in Kleingewässern zu vermeiden. Denn: Ein Kind kann in weniger als 20 Sekunden untergehen und ertrinken.
Wer an heissen Sommertagen ein erfrischendes Bad weitab vom Lärm der dicht bevölkerten öffentlichen Bäder nehmen will, verfügt mit dem Swimmingpool oder dem Planschbecken über attraktive Alternativen im eigenen Garten. Die Verlockungen des Wassers sind dabei so gross, dass in der Schweiz jährlich fünf Kinder im Alter von null bis neun Jahren beim Baden ertrinken. Wer Eigentümer eines Kleingewässers ist, sollte allein schon aus rechtlichen Gründen mit geeigneten Mitteln für den bestmöglichen Schutz sorgen.
Kleingewässer sehen harmlos aus. Nichtsdestotrotz ist jedes offene, unbeaufsichtigte Wasser – auch bei nur geringer Tiefe – eine potenzielle Gefahrenquelle, in die Kleinkinder hineinfallen können. Sehr oft sind solche Unfälle durch entsprechende Schutzvorrichtungen zu vermeiden. Dabei ist es wichtig, Eltern, Kinder und Besitzer von Gewässern für die Gefahren zu sensibilisieren. Am besten schützen technische Massnahmen:
- Eine mindestens 1 Meter hohe Umzäunung ist oft die wirksamste Lösung, ein Gewässer zu sichern.
- Kleingewässer im Spielbereich dürfen eine Wassertiefe von maximal 20 Zentimeter aufweisen.
- Bei Feuchtbiotopen und Schwimmteichen sollte am Rand eine mindestens 1 Meter breite Flachwasserzone mit einer Tiefe von maximal 20 Zentimeter sein.
- Bei mobilen Pools (Kunststoffbecken) ist das Wasser abzulassen oder die Einstiegsleitern sind zu entfernen, wenn sie nicht gebraucht werden.
- Bei Swimmingpools empfiehlt es sich, solide Abdeckungen zu montieren, die rundum stabil abgestützt sind.
- Bei Brunnen im Bereich von Kleinkindern sollte die Wassertiefe nicht mehr als 20 Zentimeter betragen und der Brunnenrand sollte mindestens 75 Zentimeter über der begehbaren Fläche liegen. Ein engmaschiges Gitter kann bis maximal 10 Zentimeter unter der Wasseroberfläche montiert werden.
- Wasserfässer sind mit abschliessbaren Deckeln zu sichern.
Die Botschaft der dreijährigen bfu-Wasser-Sicherheitskampagne ist so einfach wie effektiv: «Kinder immer im Auge behalten. Kleine in Reichweite.» Press Kit mit Bildern: http://water-safety.ch/kampagne/medien/press-kit
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bfu-Grundlage «Tödliche Ertrinkungsunfälle in der Schweiz, 2000–2010»