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30.06.2009 
Die Rettungsweste – der unterschätzte Lebensretter 
bfu weist auf die Gefahren beim Bootfahren hin

Die bfu-Statistik der Ertrinkungsunfälle zeigt ein überraschendes Ergebnis: Der Anteil der tödlichen Wassersportunfälle, die sich bei einer der vielen Varianten von Bootfahrten ereignen, ist auffällig hoch. Die Betroffenen fallen beim Kentern ins Wasser und ertrinken. Die bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung empfiehlt deshalb, auf Booten immer eine gut sitzende Rettungsweste zu tragen.

 

In der Schweiz ertrinken pro Jahr durchschnittlich 48 Personen – rund 80 Prozent davon männlichen Geschlechts. Erwachsene verunfallen vor allem in Seen und Flüssen, wobei die Mehrheit der Opfer eigentlich schwimmen kann. Auffällig ist der hohe Anteil an tödlichen Wassersportunfällen, die sich beim Bootfahren ereignen: Allein in den Jahren 2000-2007 verloren dabei 41 Menschen ihr Leben, die auf eine möglicherweise lebensrettende Auftriebshilfe verzichteten. Die bfu, das Schweizer Kompetenzzentrum für Unfallprävention, rät deshalb, in Schlauch- und Ruderbooten, Pedalos, Kanus, Kajaks, Flossen etc. immer eine passende Rettungsweste zu tragen – auch im Hochsommer. Der Appell richtet sich notabene auch an geübte Schwimmer, denn auch diese können bei einem Sturz den Kopf anschlagen und das Bewusstsein verlieren oder vom kalten Wasser respektive der starken Strömung überrascht werden. Das gilt übrigens auch für Fischer (5 Tote mit fehlender Auftriebshilfe in acht Jahren) – nicht nur in Booten, sondern auch am Ufer von Gewässern mit starker Strömung.


Es ist klar: Tödlich enden Unfälle beim Bootfahren in erster Linie, weil die erforderliche Weste nicht getragen wurde. Nur selten ertrinken gekenterte Bootfahrer, nachdem sie im Wasser irgendwo eingeklemmt wurden. Beim Bootverleih sollte deshalb die Abgabe von individuell angepassten Rettungswesten obligatorisch sein. Solche Westen sind im Sportfachhandel erhältlich – passend zu Körpergrösse und Sportzweck.

 

Neben dem Tragen der Rettungsweste empfehlen die bfu und die Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG folgende fünf weiteren Flussregeln:

  • Die auf dem Boot angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden.
  • Boote nicht zusammenbinden, sie sind nicht mehr manövrierfähig.
  • Unbekannte Flussabschnitte müssen vor der Fahrt zuerst erkundet werden.
  • In freie Gewässer (Flüsse, Weiher und Seen) wagen sich nur gute und geübte Schwimmer.
  • Unterkühlung kann zu Muskelkrampf führen. Je kälter das Wasser, desto kürzer der Aufenthalt im Wasser.

 

Downloads

  Statistik der tödlichen Ertrinkungsunfälle 2000-2008
  Publikumsbroschüre "Schwimmen, Schnorcheln, Schlauchboot – Spass im Nass"

 

 
  
 


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