Sichtbermen
Fahrzeuglenkende, die von einem Grundstück auf die übergeordnete Strasse fahren, müssen das Verkehrsgeschehen ab einer Distanz von 3 Metern zum Fahrbahnrand überwachen können. In beide Blickrichtungen müssen ausreichende Sichtweiten vorhanden sein. Diese sind abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit. Dementsprechend muss ein Sichtfeld zwischen 0,60 m und 3,00 m über der Fahrbahn hindernisfrei sein.
Wenn eine Ausfahrt über ein Trottoir führt, muss der ausfahrende Lenker zuerst das Verkehrsgeschehen auf dem Trottoir überwachen können. Auch hier wird eine Beobachtungsdistanz von 3 m ab Trottoirhinterkante angenommen und die Sichtweite sollte 15 m betragen, wenn die Strasse kein Gefälle aufweist.
Tipps:
- Klären Sie mit der zuständigen Behörde ab, welche Knotensichtweiten im konkreten Fall notwendig sind.
- Stellen Sie das notwendige Sichtfeld sicher, indem Sie zum Beispiel Pflanzen zurückschneiden (= verhältnismässiger Aufwand).
- Klären Sie weitergehende Massnahmen mit den Behörden ab, falls das notwendige Sichtfeld nur mit unverhältnismässigem Aufwand sichergestellt werden kann (z. B. Hausecke, Stützmauer o. ä.).
Siehe auch:
Spiegel am Strassenrand