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Sicht bei Grundstückzufahrten 

Sichtbermen

 

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Fahrzeuglenkende, die von einem Grundstück auf die übergeordnete Strasse fahren, müssen das Verkehrsgeschehen ab einer Distanz von 3 Metern zum Fahrbahnrand überwachen können. In beide Blickrichtungen müssen ausreichende Sichtweiten vorhanden sein. Diese sind abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit. Dementsprechend muss ein Sichtfeld zwischen 0,60 m und 3,00 m über der Fahrbahn hindernisfrei sein.

Wenn eine Ausfahrt über ein Trottoir führt, muss der ausfahrende Lenker zuerst das Verkehrs­geschehen auf dem Trottoir überwachen können. Auch hier wird eine Beobachtungsdistanz von 3 m ab Trottoirhinterkante angenommen und die Sichtweite sollte 15 m betragen, wenn die Strasse kein Gefälle aufweist.

 

Tipps:

  • Klären Sie mit der zuständigen Behörde ab, welche Knotensichtweiten im konkreten Fall notwendig sind.
  • Stellen Sie das notwendige Sichtfeld sicher, indem Sie zum Beispiel Pflanzen zurückschneiden (= verhältnismässiger Aufwand).
  • Klären Sie weitergehende Massnahmen mit den Behörden ab, falls das notwendige Sichtfeld nur mit unverhältnismässigem Aufwand sichergestellt werden kann (z. B. Hausecke, Stützmauer o. ä.).

Siehe auch:

Spiegel am Strassenrand

 

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