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Licht am Tag 

 

 

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Seit 1977 ist das Einschalten des Abblendlichts bei Motorrädern in der Schweiz Pflicht. 2002 hat der Gesetzgeber für alle Motorfahrzeuge die Soll-Vorschrift «Fahren mit Licht am Tag» erlassen. Soll-Vorschriften basieren auf dem Prinzip der Freiwilligkeit: Lenkende sollen das Licht einschalten, werden aber nicht gebüsst, wenn sie es nicht tun. Seitdem ist die Lichteinschaltquote der Personenwagen von 11 % auf 62 % gestiegen. Auf Autobahnen wird das Licht öfter eingeschaltet, obwohl der Nutzen auf den anderen Strassentypen am grössten ist. Wissenschaftliche Studien belegen, dass die Anzahl der Unfälle dank Fahren mit Licht am Tag abnimmt. Die Verkehrsteilnehmer erkennen einander schneller und schätzen Distanz und Geschwindigkeit besser ein.

 

Tipps:

  • Schalten Sie das Licht sofort nach dem Anlassen ein.
  • Rüsten Sie Ihr Fahrzeug mit Tagfahrleuchten nach. Diese sind energiesparender.
  • Kaufen Sie Neuwagen mit Tagfahrleuchten.

 

Siehe auch:

Kopfstützen, Sicherheitsgurten, Sichtbarkeit bei Dunkelheit 

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