Warum ist eine Marktkontrolle nötig?
- Weil der Gesetzgeber keine behördliche Abnahme mehr vorschreibt,
- damit nur sichere Produkte in der Schweiz angeboten, verkauft, in Verkehr gebracht und installiert werden,
- weil die Produkte bei der Herstellung oft nicht durch unabhängige Dritte geprüft werden.
Wer bezahlt die Kontrollen?
Wenn kein konformer Sicherheitsnachweis vorgelegt werden kann sowie bei offensichtlich gravierenden Sicherheitsmängeln entstehen Kosten für den Inverkehrbringer.
Was kosten diese Kontrollen?
Für die nachträgliche Kontrolle von unsicheren Produkten wird gemäss Art. 28 Abs. 2 PrSV der Aufwand des Kontrollorgans mit einem Stundensatz von 200 Franken verrechnet.
Was ist zu tun, wenn ein ausländischer Lieferant ungenügende Dokumente liefert?
Gibt es keine Vertretung des Herstellers in der Schweiz, so ist derjenige verantwortlich, der das Produkt importiert hat.
Sind trotz Rückfragen keine Konformitätserklärung und allfällige Begleitpapiere erhältlich, muss das Produkt aus dem Verkehr genommen werden, bis der Nachweis grundlegender Sicherheit gewährleistet ist. Das kann unter Umständen aufwendige Nachprüfungen erfordern.
Inverkehrbringen?
Inverkehrbringen ist entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung oder Überlassung von Produkten.
Wie informiert die bfu?
Die bfu informiert Inverkehrbringer, Inbetriebnehmer und Betreiber von Produkten in ihrem Zuständigkeitsbereich über die geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Die bfu erteilt keine Auskunft an Dritte betreffend laufender Verfahren im Rahmen des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit PrSG.